ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch künftigen – Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von concept.20. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner von concept.20 sind nur gültig, wenn concept.20 ausdrücklich ihrer Geltung zustimmt.
concept.20 richtet Angebote an Unternehmer und Verbraucher. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind damit sowohl Unternehmer als auch Verbraucher.
Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke schließen, der weder ihrer gewerblichen noch oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§1: Leistungen von concept.20 / Kosten
- concept.20 (Auftragnehmer) bietet Beratungs-, Kreativ-, Produktions- und Ausführungsleistungen an. Zum Angebotsportfolio gehören die Beratung und die Ausarbeitung von Marketingkonzepten (z.B. Erstellung von Werbekonzepten für Print- und Non-Print Medien sowie sonstiger Konzeptionen), die Erstellung von Printanzeigen, Broschüren und Websites oder sonstiger Medien und die Vermittlung von Werbeanzeigen. Der Auftragsgegenstand bestimmt sich im Einzelfall anhand von schriftlichen Projektangeboten und dazugehörigen Leistungsverzeichnissen, die – ggfls. nach einem vorangegangenen Projektmeetings – dem Auftraggeber in Textform vorgelegt werden. Nach Eingang einer Auftragsbestätigung in Textform beginnt concept.20 mit der Auftragsausführung.
- Wenn die Agentur mit der Schaltung von Anzeigen, Film-, Funk-, Social Media- oder TV-Spots beauftragt wird, dann vergibt sie alle Einschaltaufträge an die Werbeträger im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers (s. § 2). Die Agentur sorgt für die fristgemäße Lieferung der vom Auftraggeber freigegebenen Werbemittel an die Werbeträger. Die Agentur überwacht die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung durch die Werbeträger. Dafür wird eine Agentur-Courtage in Höhe von 18% des Nettoauftragswerts in Rechnung gestellt.
- Wünscht der Auftraggeber nach Erteilung der Auftragsbestätigung Änderungen und hat concept.20 bereits mit der Auftragsbearbeitung begonnen, so ist concept.20 berechtigt, den bis zum Eingang des Änderungswunsches entstandenen Aufwand im Rahmen von Eigen- und Fremdleistungen abzurechnen. Kommt es durch den geänderten Auftrag zu Mehrkosten, so erstellt concept.20 ein neues schriftliches Projektangebot, das der Auftraggeber in Textform bestätigen muss. Kommt es nicht zur Bestätigung durch den Auftraggeber endet der Auftrag. Die Verpflichtung, den im Rahmen des ursprünglichen Auftrags entstandenen Aufwand von concept.20 zu erstatten, bleibt von der Auftragsbeendigung unberührt.
Diese Bestimmung gilt sinngemäß für den Fall, dass der Auftraggeber das Auftragsverhältnis kündigt, ohne dass ein Verschulden von concept.20 vorliegt. Im Übrigen gilt für den Fall der Kündigung oder des Verzugs einer Vertragspartei das gesetzliche Dienst- und / oder Werkvertragsrecht sinngemäß. Im Übrigen gilt § 8.
§2: Vermittlung von Leistungen Dritter / Haftung für Dritte
Die Agentur erteilt nach erfolgter Freigabe durch den Auftraggeber auch Aufträge für die Produktion oder die Durchführung von Maßnahmen an Dritte. concept.20 wird in diesem Rahmen als Vertreter des Auftraggebers tätig und gegenüber Dritten erkennbar als Vertreter auftreten. Der Auftraggeber erteilt concept.20 hierfür eine gesonderte Vollmacht, die jederzeit widerruflich ist und sich auf die Handlungen beschränkt, die zur Durchführung der erteilten Aufträge notwendig sind.
Eine Haftung für das Verschulden von Dritten, die nicht Erfüllungsgehilfen von concept.20 sind, wird nicht übernommen.
§3: Auftragsausführung / Termine / Änderungen
- Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber wird der Auftragnehmer zeitnah ein Planungskonzept/einen Entwurf erstellen und dem Auftraggeber vorlegen. Termine und Liefer- und Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- concept.20 kann vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber concept.20 nicht nachkommt. Überschreitet cocept.20 verbindliche Liefer- oder Leistungstermine und hat concept.20 diese Überschreitung zu vertreten, so obliegt es dem Kunden, concept.20 schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten oder eine der Beeinträchtigung entsprechende Herabsetzung der Vergütung oder nach Maßgabe des § 9 Schadensersatz verlangen kann. Soweit ein Dauerschuldverhältnis begründet wurde, tritt an die Stelle des Rücktrittrechts das Recht zur vorzeitigen Kündigung. § 323 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
- Der Auftraggeber hat das Recht Änderungen der Konzeption zu verlangen. Mehr als zwei Änderungswünsche sind nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses gesondert zu vergüten.
§4: Eigentumsrecht, Urheberrecht und Nutzungsrecht
- Der Kunde erklärt, alle Rechte (Eigentums- und Urheberrechte etc.) an Vorlagen und Texten, die er concept.20 übergibt, zu besitzen. concept.20 ist nicht verpflichtet, überlassene Materialien (insbesondere Text- und Bildunterlagen) daraufhin zu überprüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Es haftet ausschließlich der Kunde, wenn durch die Ausführung seines Auftrages insoweit Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat concept.20 von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
- Jeder concept.20 erteilte Gestaltungsauftrag, auch wenn er Bestandteil einer Konzeption ist, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Urheber- und Eigentumsrechte an den von der Agentur vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Zahlung eines Honorars bei der Agentur. Die Arbeiten von concept.20 dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als vereinbarter Zweck nur der vom Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Im Zweifel erhält der Kunde mit Zahlung des vollständigen Honorars nur ein nichtausschließliches, einfaches und auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht. Darüberhinausgehende Nutzungsrechte sind zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei concept.20. Eine Übertragung von Nutzungsrechten, soweit dies über das zur Erfüllung des Vertragszwecks Notwendige hinausgeht, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Weitergabe an Dritte sofern dies für die Erfüllung des Vertrages nicht erforderlich ist. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist. Die Nutzungsrechte an Angeboten, Planungen, Entwürfen, Zeichnungen, Textbausteinen, Fertigungs- und Montageunterlagen sowie Beschreibungen von Konzepten verbleiben ausschließlich bei concept.20, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn diese dem Auftraggeber übergeben worden sind.
Es wird vermutet, dass der Auftraggeber gegen die oben genannten Verpflichtungen verstoßen hat, wenn er Marketingmaßnahmen durchführt, die im Wesentlichen mit Planungen und Konzepten des Auftragnehmers übereinstimmen. Es bleibt dann dem Auftraggeber unbenommen den gegenteiligen Nachweis zu führen.
Die Übertragung der Nutzungsrechte ist räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, soweit sich aus dem Vertragszweck nicht etwas anderes ergibt.
- Erbringt concept.20 nach dem Vertrag Agenturleistungen, so erfordern diese regelmäßig die Einschaltung Dritter, beispielsweise Stockbildanbieter (Fremdleistungen). Die Beauftragung von concept.20 umfasst daher regelmäßig die Befugnis, mit solchen Dritten Verträge, die geeignet sind den Vertragszweck zu realisieren, zu den allgemeinen Konditionen, einschließlich etwaiger Lizenzbedingungen, abzuschließen. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Überlassung und/oder Nutzung der Rohdaten, der Zwischenergebnisse bzw. der offenen Daten von Dritten. Offene Daten sind Dokumente oder Dateien in Grafik-, Bild-, Text-, Web- oder Layoutformaten, die eine Bearbeitung des Inhaltes zulassen und Vorstufen der endgültigen Leistung darstellen.
- concept.20 darf die entwickelten Arbeiten in angemessener und branchenüblicher Weise mit einem Urhebervermerk versehen signieren und die erbrachten Leistungen anderen Kunden als Referenz benennen und präsentieren. concept.20 hat das Recht, insbesondere Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie alle Druckprodukte mit vollem Namen und Sitz der Firma in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit obengenannten Angaben zu versehen. Den Urhebervermerk darf der Kunde weder von der von concept.20 gelieferten Software noch von einem etwa mitgelieferten Datenträger oder der Dokumentation der sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen entfernen, abdecken oder in sonstiger Weise ganz oder teilweise unterdrücken.
- In den von concept.20 genannten Preisen für die Ausarbeitung ist das Honorar für die zeitlich, räumlich und inhaltlich definierte Nutzung für die Laufzeit des Vertrages enthalten. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Betrages geht dieses definierte Nutzungsrecht auf den Auftraggeber über. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung durch den Auftraggeber oder einem vom Auftraggeber beauftragten Dritten ist nur mit Einwilligung der Agentur oder nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. Kauft die Agentur Leistungen Dritter mit einem definierten Nutzungsrecht ein (z.B. Fotos von Bildagenturen etc.), werden die Parteien den Umfang des dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechtes, sowie die Höhe des hierfür eventuell gesondert zu zahlendem Entgelt im Einzelfall vor der Auftragserteilung an den Dritten vereinbaren.
§5: Haftungsbeschränkung
Die Haftung von concept.20 auf Schadensersatz, gleichaus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich anderweitig geregelt ist, nach Maßgabe wie folgt beschränkt.
concept.20 haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung (soweit ein festes Lieferdatum vereinbart ist) und Leistung des Produkts, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Produkts ermöglichen sollen.
- Im Falle einer Haftung aufgrund einfach fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung von concept.20 auf Schäden begrenzt, die concept.20 bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von concept.20 wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§6: Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
§7: Aufrechnung und Abtretung
Eine Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig anerkannten Gegenforderungen ist für den Auftraggeber ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis, sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers übertragbar.
§8: Kündigung / Stornierung
- Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die bis dahin erbrachte Planungsleistung. Bezüglich nicht erbrachter Leistungen werden 40 % der dafür vereinbarten Vergütung (netto) als ersparte Aufwendung vereinbart, die auf den Vergütungsanspruch anzurechnen sind, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer höhere Aufwendungen erspart geblieben sind. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen nachzuweisen, dass geringere Aufwendungen entstanden sind.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten für die Kündigung durch den Auftragnehmer entsprechend
- Ergänzend finden die gesetzlichen Bestimmungen zum Dienst- bzw. Werkvertragsrecht Anwendung.
§9: Datenschutz
Es gilt die dem Auftraggeber überlassene Datenschutzerklärung. Diese ist auf unserer Website www.concept.20.de zu finden.
§10: Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Über das
Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.
§11: Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
AGB DryHire
Das Angebot ist freibleibend. Technische Änderung und Zwischenvermietung vorbehalten. Während der Vermietung übernimmt der Mieter die Sicherung und Bewachung der vermieteten Gegenstände, sowie die Haftung aller Schäden, insbesondere Verlust durch Diebstahl mit dem Neuwert der Geräte. Verbrauchsmaterial, defekt zurückgegebene Leuchtmittel, sowie anfallende Reinigungs- und Reparaturkosten werden nach Aufwand berechnet. Dieses Angebot bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Bei der Stornierung des Auftrages bis vier Wochen vor dem Event werden 50% der Auftragssumme fällig.
Innerhalb der restlichen vier Wochen vor dem Event werden 75% der Auftragssumme fällig.
Diese Stornobedingungen gelten auch im Zusammenhang mit einer Pandemie oder ähnlichen unabwendbaren Ereignissen.
Rückgabe des Mietmaterials spätestens am ersten Tag Werktag nach der Veranstaltung.
Zusätliche Bedingungen Virtual Showroom
- Für einen 3D Scan darf kein Publikums Verkehr in den Räumen bestehen
- Soweit für die vertragsmäßige Ausführung der Leistung erforderlich, gewährleistet der Auftraggeber concept.20 zu einem gemeinsam vereinbarten Termin Zugang zu seinen Räumen bzw. in zuzurechnende Räume Dritter.
- Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sollten durch notwendige Aufräumarbeiten Verzögerungen im Ablauf entstehen, könne diese zum regulären Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
- Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die aufzunehmenden Bereiche frei von personenbezogenen und sensiblen Daten zu halten. Anmaßende, pornografische, verfassungsfeindliche oder sittenwidrige Darstellungen und Gegenstände müssen entfernt werden. concept.20 weist ausdrücklich darauf hin, dass im Nachhinein keine Bildbereiche geschwärzt oder ausgeblendet werden können.
- Der Auftraggeber steht dafür ein, dass keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, oder Geschmacksmusterrechte) verletzte werden.
- Die Räume müssen für ein gutes Ergebnis optimal ausgeleuchtet sein. Sollte dies nicht gegeben sein, bieten wir Ihnen gerne ein Ausleuchtungskonzept von concept.20 an.
- Der Virtual Showroom wird auf DSGVO konformen Servern gehostet und Ihnen per iFrame zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen keinen technischen Support für die Einbettung in Ihre bestehende Website. Sprechen Sie dazu bitte mit Ihrem persönlichen IT Spezialisten.
- Für die Erstellung und das Hosting des Virtual Showrooms, werden die Dienste des technologischen Partners Matterport Inc. in Anspruch genommen. Die AGBs der Matterport Inc. sind über den folgenden Link einsehbar:
https://matterport.com/legal/terms-of-service/, deren Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Nutzung des Virtual Showrooms zu beachten und einzuhalten sind. - Der Auftraggeber ist für den kompletten Inhalt des Virtual Showrooms rechtlich verantwortlich.
- Der 3D Scan kann im Nachhinein nicht verändert werden. Eine gewünschte Veränderung am 3D Modell kann nur durch einen komplett neuen Scan realisiert werden. Dies führt zu weiteren Kosten.
- Die Actionpoints des Virtual Showroom können jederzeit nachträglich verändert werden. Nach Erstellung des ersten 3D Modells berechnen wir hierfür 85,-€ / angefangene Stunde
- Im Angebot enthalten ist das Hosting des erstellten 3D Modells für ein Jahr. Nach einem Jahr verlängert sich das Hosting automatisch um weitere 12 Monate. Die Kosten dafür belaufen sich auf 200,-€ / 12 Monate.
- Sämtliche hier aufgeführten Preise verstehen sich Netto zzgl. der z.Zt. geltenden MwSt.
- Video-, Audio- oder sonstiger Content, ist nicht in diesem Angebot enthalten. Gerne bieten wir Ihnen die Erstellung, weiteren Contents wie Video-, Audio-, oder sonstigen Content, in einem gesonderten Angebot an.
- Dieses Angebot bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Der Virtual Showroom bleibt bis zur kompletten Zahlung unser Eigentum.
- Bei Stornierung des Auftrags, werden 50% des Projektpreises fällig.
- Verlegung von Terminierungen kann zu Mehrkosten führen.
Ohmstraße 5-7
54292 Trier
+49 651 46 277 960
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